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"Akte Espeler": Ein Monat Haft für Schulleiter und Schulschöffe

02.09.201311:45
Die Dorfschule Espeler
Die Dorfschule Espeler

Um die Dorfschule Espeler zu retten, die im Jahr 2008 nicht die Mindestnorm von zwölf Schülern erfüllte, hatten die drei Angeklagten einen fiktiven Wohnungswechsel inszeniert und die DG damit um Subsidien geprellt.

In der sogenannten "Akte Espeler" hat das Eupener Strafgericht am Montag die drei Angeklagten schuldig gesprochen. Um die Dorfschule Espeler zu retten, die im Jahr 2008 nicht die Mindestnorm von zwölf Schülern erfüllte, hatte das Trio einen fiktiven Wohnungswechsel inszeniert und die DG damit um Subsidien geprellt.

Das Gericht verurteilte den Reuländer Schulschöffen und den Schulleiter der örtlichen Gemeindeschule zu jeweils einem Monat Haft auf Bewährung für drei Jahre und zur Zahlung von 1100 Euro Strafe. Für den Vater der Schülerin, der den fiktiven Wohnungswechsel durchgeführt hatte, wurde die Urteilsverkündung ausgesetzt.

Der Dorfschule von Espeler fehlte damals ein Schüler, um die Mindestnorm von zwölf Schülern zu erreichen. Es wurden Versammlungen einberufen, um nach Möglichkeiten zu suchen, die Schule zu retten. Der Vater einer Schülerin wurde angesprochen, um seinen Wohnsitz von Deiffelt nach Espeler zu verlegen. Doch der Vater war nur gewillt, sich dort für eine kurze Zeit niederzulassen, wenig später zog er wieder nach Deiffelt. Ein fiktiver Wohnungswechsel also, wie das Gericht schlussfolgerte.

In seiner Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass sowohl dem Schulschöffen als auch dem Schulleiter von Anfang an klar war, dass der Wohnsitzwechsel nur zur Rettung der Schule diente. Bei der Festsetzung des Strafmaßes wurde die bisherige Unbescholtenheit der beiden berücksichtigt. Der Richter unterstrich aber auch die Skrupellosigkeit, die sie an den Tag gelegt hätten, um Subsidien zu erschleichen, sowie ihre mangelnde Einsicht.

Zivilrechtlich wurden die Angeklagten zur Zahlung eines vorläufigen Euro verurteilt. Die Deutschsprachige Gemeinschaft, die als Nebenklägerin auftrat, hatte die Zahlung von 41.250 Euro beantragt. Diese Summe entspricht dem anfänglichen Jahresgehalt einer Lehrperson im Primarschulwesen. Der Richter erklärte jedoch, das Zivilverfahren müssen wieder eröffnet werden, um genau zu ermitteln, wie hoch der Schaden tatsächlich sei.

Archivbild: BRF Fernsehen

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