Familie und Beruf passen nicht immer leicht zusammen. Die Betreuungszeit in Kindergarten und Schule passen selten perfekt zur Arbeitszeit der Eltern. Wenn Oma und Opa da als Babysitter ausfallen, wird es schwer.
In der DG bietet das Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung in acht Gemeinden außerschulische Betreuung zwischen 7.00 Uhr morgens und 18.00 Uhr abends an. Der Bedarf wächst, die finanziellen Mittel dazu nicht. Daher haben DG-Regierung und die Kommunen am Freitag die Finanzierung und die Organisation der außerschulischen Betreuung auf eine neue Basis gestellt.
Der Präsident des Regionalzentrums für Kleinkindbetreuung (RZKB), Patrick Meyer, sprach von einem historischen Tag. In der Tat ändert sich im Hintergrund viel - am Angebot für Eltern und Kinder aber erst mal nichts. Auch der solidarisch gestaffelte Elternbeitrag bleibt. Er richtet sich nach dem Einkommen.
Die Mittel steigen nicht so schnell wie die allgemeinen Kosten
Rund eine Million Euro kostet die außerschulische Betreuung pro Jahr. Neben Zuschüssen vom Föderalstaat, der DG und den Beiträgen, die die Eltern zahlen, stammt die Hälfte des Budgets aus der Kindergeldkasse. Das Problem: Diese Mittel steigen nicht so schnell wie die allgemeinen Kosten. Es entsteht eine Finanzierungslücke, für die bisher jeweils die Gemeinde einspringen musste, in der die Betreuung stattfindet. Macht je eine Abrechnung pro Kommune.
Für den Bürgermeister von Büllingen, Friedhelm Wirtz, mangelte es oft an Transparenz bei der Kostenaufstellung, was die Verhandlungen mit dem Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung nicht gerade erleichtert habe. Außerdem sei der Defizitausgleich über das ÖSHZ gelaufen, obschon dies nicht Kernaufgabe des ÖSHZ sei, erklärte Wirtz im BRF-Interview.
In der Konsequenz bedeutete die alte Regelung: Wenn in einer Gemeinde der Betreuungsbedarf stieg, bekam sie nicht mehr Geld und blieb auf den Kosten sitzen. Das hemmt den Ausbau der außerschulischen Betreuung, obwohl immer mehr Eltern darauf angewiesen sind.
Einheitlicher Vertrag für alle Gemeinden
Mit dem kleinteiligen System ist nun Schluss. Künftig gilt: Die Finanzierungslücken füllen die Gemeinden nur noch zur Hälfte und exakt zu dem Anteil, wie Schüler aus der Gemeinde die außerschulische Betreuung nutzen. Die andere Hälfte trägt die Deutschsprachige Gemeinschaft. Für RZKB-Präsident Patrick Meyer liegt der Vorteil der neuen Regelung darin, dass es nun einen einheitlichen Vertrag für alle Gemeinden gibt, der die bisherigen Einzelverhandlungen mit den Kommunen ersetzt. „Außerdem sichert der Vertrag, dass weitere Betreuungsstandorte eröffnet werden können und der Dienst damit zukunftsfähig bleibt", sagte Meyer im BRF.
Mindestens sechs Kinder
Damit die Kosten nicht überborden, müssen die Standorte im Schnitt sechs Kinder betreuen, sonst werden sie geschlossen. Wie hoch die DG-Ausgaben dafür künftig ausfallen, weiß auch Sozialminister Harald Mollers noch nicht.
Konkrete Zahlen gibt es nicht. Für die Zukunft hat das RZKB Simulationen erstellt. Was passiert, wenn der Betreuungsbedarf steigt und was würde das dann kosten. „Es ist aber schwer, das genau auszurechnen, weil vieles davon abhängt, wie stark welche Standorte ausgelastet sind. Ein großer Standort hat mehr Einnahmen durch die Elternbeiträge als ein kleiner, während die Personalkosten für beide gleich sind", so Harald Mollers.
Noch spannender wird es, wenn die Staatsreform abgeschlossen ist. Für den Kindergeldfonds, der bisher die Hälfte der Kosten finanziert, ist dann die DG zuständig. Noch steht nicht fest, ob auch die Mittel wirklich 1:1 folgen. Vielleicht ist es mehr, vielleicht aber auch weniger. In jedem Fall sind sich Gemeinden und Gemeinschaft einig, dass die Kinderbetreuung hohe Priorität hat.
Bild: BRF