Sauwens hatte den Betrieb 2007 wegen Geruchsbelästigung zwei Wochen schließen lassen. Dadurch waren 14 Mitarbeiter vorübergehend arbeitslos geworden. Wegen des Produktionsstopps verlor das Unternehmen einen Teil seiner Kunden in Italien und Frankreich. Das Gericht befand, dass die Betriebsleitung alles getan habe, um die Geruchsbelästigung zu begrenzen. Daher habe der Bürgermeister nicht das Recht gehabt, den Betrieb zu schließen.
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