Bisher erhielten sie Arbeitslosengeld von ihrem eigenen Staat. Dieses ist jedoch geringer als in Luxemburg. Künftig sollen die Betroffenen mindestens drei Monate lang Arbeitslosengeld aus dem Großherzogtum erhalten.
meuse/ga
Die im Großherzogtum Luxemburg arbeitenden Grenzgänger sollen künftig eine höhere Entschädigung erhalten, falls sie ihren Arbeitsplatz verlieren.
Bisher erhielten sie Arbeitslosengeld von ihrem eigenen Staat. Dieses ist jedoch geringer als in Luxemburg. Künftig sollen die Betroffenen mindestens drei Monate lang Arbeitslosengeld aus dem Großherzogtum erhalten.
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