Im belgischen Staatsblatt wurde jetzt ein Gesetzestext von 1962 veröffentlicht. Das liegt nicht an einem Fehler des Blattes, sondern daran dass es, im Gegensatz zu den französischen und niederländischen Versionen, die deutschen Texte nicht zwingend veröffentlichen muss.
Welcher Text zuerst publiziert und demnach auch übersetzt wird, das wird in der DG entschieden. Bei der zentralen Dienststelle für deutsche Übersetzungen arbeiten 28 Spezialisten daran, den Rückstand aufzuholen. Die Dienststelle rechnet damit, in spätestens 15 Jahren den Rückstand bei der Übersetzung von Gesetzestexten aufgeholt zu haben. Das sagte die Leiterin der Dienststelle, Chantal Bouilon, dem BRF. "Wir haben die Texte in vier Prioritäten eingeordnet. Je größer die Bedeutung des Textes für die Einwohner des deutschen Sprachgebietes ist, umso höher liegt die Priorität in der Übersetzung. Ursprünglich waren 25 Jahre vorgesehen mit dem zur Verfügung stehenden Personal, aber mittlerweile rechnen wir damit, dass wir in spätestens 15 Jahren alles aufgearbeitet haben."
Das Langzeitprojekt liegt seit dem Inkrafttreten des Collas-Gesetzes 2009 ausschließlich in den Händen der Dienststelle. Das Collas-Gesetz geht auf den ehemaligen Gemeinschaftssenator Berni Collas zurück und regelt die Übersetzung von föderalen Gesetzen und Erlassen ins Deutsche. Chantal Bouillon über das Projekt.
Archivbild: Herwig Vergult (belga)