Mai keine Arbeitserlaubnis mehr zu beantragen, um von einem hiesigen Arbeitgeber beschäftigt zu werden. Seit Mai 2004 galten in Belgien Übergangsregelungen zur Freizügigkeit für die acht osteuropäischen Beitrittsstaaten. So mussten deren Staatsangehörigen über eine Arbeitsgenehmigung verfügen, um in Belgien arbeiten zu dürfen. Der auch für Beschäftigung zuständige Minister Gentges sagte, die DG habe sich schon 2006 für eine Öffnung der Grenzen und des Arbeitsmarktes ausgesprochen.
mitteilung / rs