Sie misst nicht wie bisher punktuell die gefahrene Geschwindigkeit, sondern errechnet die Durchschnittsgeschwindigkeit auf einem Streckenabschnitt. Liegt diese höher als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, war der Fahrer zu schnell unterwegs. An der Tunnelausfahrt spricht eine elektronische Anzeige den Verkehrssünder direkt an, indem das Kennzeichen für alle ersichtlich aufleuchtet. Der ertappte Raser braucht derzeit jedoch keine Angst vor einem Strafzettel zu haben. Diese Art der Geschwindigkeitskontrolle ist noch nicht gesetzlich zugelassen.
dh / okr