Ausgelöst wurde sie durch ein Gerichtsurteil, mit dem einem Wirt ein zeitweiliges Ausschankverbot auferlegt worden war. Dennoch wird das gesetzliche Verbot, Alkohol an Jugendliche zu verkaufen, weiterhin missachtet, wie die Tageszeitung 'La Meuse' bei einem Versuch festgestellt hat. Ein 15-Jähriger erhielt in fünf Cafés problemlos ein Bier. Nur ein Wirt verweigerte den Alkoholverkauf.
meuselux/ga