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NRW: Rauchender Rentner soll ausziehen - Rauswurf nach 40 Jahren

31.07.201316:17

Das Urteil ist ein Warnschuss für Millionen rauchende Mieter in Nordrhein-Westfalen: Der Rentner Friedhelm Adolfs soll nach vier Jahrzehnten seine Wohnung räumen. Sein Tabakqualm belästige die Nachbarn unzumutbar.

Friedhelm Adolfs raucht - am offenen Fenster. Soeben hat der 75-Jährige den Prozess um die fristlose Kündigung seiner Wohnung auf ganzer Linie verloren, soll nach 40 Jahren sofort ausziehen.

Er wirkt konsterniert: "Was soll ich dazu sagen? Meine Anwältin hat wohl Fehler gemacht." Nun gehe es halt in die Berufung. Das Düsseldorfer Amtsgericht hat am Mittwoch der persönlichen Freiheit von Rauchern wie Adolfs klare Grenzen aufgezeigt.

Wer seinen Nachbarn den Hausflur verpestet, nicht vernünftig lüftet, auf Beschwerden und Abmahnungen nicht reagiert, sich dann im Gerichtsverfahren nicht sinnvoll verteidigt, der muss die Konsequenzen tragen - so der Tenor. Im Fall Adolfs heißt das: Fristlose Räumung der Wohnung, obwohl das Rauchen darin grundsätzlich erlaubt ist. Das Urteil sei schon ein Signal an die Vermieter, dass sie sich nicht alles gefallen lassen müssen, sagt die Anwältin der Vermieterin, Carmen Griesel. Möglicherweise werde die Vermieterin vor der Räumung aber das Berufungsverfahren abwarten.

In seiner Urteilsbegründung äußert das Gericht deutliche Kritik an der jungen Anwältin des Mieters: Weil sie der Darstellung der Vermieter-Seite nicht widersprochen habe und sich fast ausschließlich auf das Gewohnheitsrecht ihres rauchenden Mandanten gestützt habe, habe man die "unzumutbare Belästigung" als unstreitig anzusehen. Es sei auch gar nicht um das Gewohnheitsrecht des Rauchers gegangen, sondern darum, dass er vor etwa zwei Jahren aufgehört haben soll, seine Wohnung zu lüften, wie es sich gehört - mit Hilfe der Fenster.

Das Grundrecht des Rauchers auf freie persönliche Entfaltung kollidiere in diesem Fall mit dem des Nichtrauchers auf körperliche Unversehrtheit. Dabei habe die körperliche Unversehrtheit der Nachbarn hier eindeutig Vorrang, denn der Raucher sei in diesem Fall der Störer, befand das Gericht. Er habe es selbst in der Hand gehabt, seiner Sucht weiter zu frönen, ohne seine Mitmenschen zu stören: Durch regelmäßiges Lüften - nach draußen.

Von Frank Christiansen, dpa - Illustrationsbild: Marcelo Sayao (epa)

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