Die Bundespolizei weist darauf hin, dass im grenzüberschreitenden Verkehr immer ein gültiger Reisepass oder Personalausweis mitzuführen ist. Die Kontrollen zielen insbesondere darauf ab, die Anreise potenzieller Störer zu den Veranstaltungsorten des NATO-Gipfels am 3. und 4. April in Deutschland und Frankreich zu verhindern.
jk/mab