Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft lud am Freitagmittag zum vorerst letzten Pressegespräch vor dem Urlaub. In Urlaubsstimmung ist die Regierung allerdings noch nicht, da die Einigung über die sechste Staatsreform Regierung und Parlament in den kommenden Wochen noch einiges an Arbeit bescheren wird.
Die Eckdaten liegen ja bekanntlich jetzt fest. Die Dotation an die DG steigt um 86 Millionen Euro, auf etwa 230 Millionen Euro. Damit muss die DG dann auskommen, um ihre zusätzlichen Kompetenzen auszuüben, sprich zu finanzieren. Und auch wenn das Land so lange auf die sechste Staatsreform hat warten müssen ... jetzt muss alles sehr schnell gehen!
Erstens muss ein getrenntes DG-Gesetz verabschiedet werden. Darin müssen die ganzen Neuregelungen auf die DG angepasst werden. Da ist sehr viel Detailarbeit gefragt und wie Ministerpräsident Karl-Heinz Lambertz sagt, jede Verzögerung hätte fatale Konsequenzen. Deshalb soll der Vorschlag schon im Herbst dem Parlament zur Begutachtung vorgelegt werden. Schließlich geht es auch in erster Linie darum, dass alles für die Bürger so weiterläuft, wie bisher.
Dann stehen natürlich auch die Verhandlungen mit der Wallonischen Region an. Hier muss man sich noch einig werden, welche regionalen Kompetenzen von Namur aus nach Eupen wandern. Raumordung, Wohnungsbau, Straßenbau und die untergeordneten Behörden, diese Zuständigkeiten hätte man gerne hier. Ob Namur die so bereitwillig abgeben wird, das ist noch gar nicht klar. Da ist in den nächsten Wochen auf jeden Fall noch einiges an Arbeit vor und hinter den Kulissen nötig. Auf jeden Fall muss das alles vor den nächsten Wahlen über die Bühne gegangen sein.
Zusätzliche finanzielle Mittel
Einen Teil der insgesamt 20 Milliarden Euro, die der Föderalstaat an die Gemeinschaften und Regionen gibt, wird einbehalten. Die Rede ist hier von zirka 2,5 Milliarden Euro. Damit sollen die Pensionen und das Gesundheitssystem finanziert und der nationale Haushalt ins Gleichgewicht gebracht werden. Und natürlich wird auch die DG ihren Teil dazu beitragen müssen. Momentan stehen da etwa fünf Millionen Euro im Raum. Die genaue Summe steht aber noch nicht fest.
Was aber schon definitiv eine Herausforderung sein wird, ist dass die DG in Zukunft für die Haushalte der Gemeinden mitverantwortlich ist. Prinzipiell heißt das, dass die DG sehr genau darauf achten muss, wie es um die Finanzen in den neun Gemeinden bestellt ist. Entstehen dort Defizite, dann müsste die DG einspringen. Da man es so weit sicherlich nicht kommen lassen will, wird man wohl eng mit den Gemeinden zusammenarbeiten müssen. Da stehen dann in den kommenden Wochen wohl auch intensive Gespräche an.
In Zukunft können Infratrukturprojekte nicht mehr über die gesamte Kreditlaufzeit stückchenweise abgeschrieben werden, sondern müssen in dem Jahr gebucht werden, in dem die Ausgabe stattfindet. Vereinfachtes Beispiel: Eine Gemeinde baut ein Schwimmbad von zehn Millionen Euro. Dann kann sie nicht während zehn Jahren jedes Jahr eine Million amortisieren, sondern sofort die ganze Summe. Das wird dann wohl regelmäßig Riesendefizite verursachen.
Wanderwege und Kleinkindbetreuung
Isabelle Weykmans wird in Kürze ein Wanderwegedekret entwerfen. Darin soll geregelt werden, wo und wie Wanderwege geschaffen werden, und wer sie wie instandhält.
Bei Unterrichtsminister Oliver Paasch arbeitet man an einem Nationalen Qualifikationsrahmen. Dabei handelt es sich um eine Skala von eins bis acht, auf der die einzelnen Ausbildungsabschlüsse zum Beispiel Abitur, Gesellenbrief, Abendschuldiplom usw. einen Wert erhalten, damit sie untereinander vergleichbar sind.
Und Sozialminister Harald Mollers arbeitet derzeit an einem Erlass über ein Qualitätslabel für Seniorenresidenzen und an einem Erlass zur Kleinkindbetreuung. Hier wird derzeit überlegt, neue Formen der Kleinkindbetreuung zu ermöglichen. Beispielsweise Minikrippen auf Gemeindeebene, oder dass sich mehrere selbständige Tagesmütter zusammentun können. Der Beruf Tagesmutter soll auf jeden Fall aufgewertet und attraktiver werden.
Archivbild: belga