Eine Hausverwaltung hatte demnach der deutschen Familie eine Wohnungsbesichtigung mit der Begründung verweigert, es werde nicht an Afrikaner vermietet. Die Betroffenen sehen darin einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zum Schutz vor Diskriminierungen und klagten. Nach Einschätzung des Antidiskriminierungsbüros Aachen kann das Urteil eine Signalwirkung auf die Vermietungspraxis in Deutschland haben.
dpa / sh