Anlass für das Urteil des Strafgerichts war der Verkauf alkoholischer Getränke an Minderjährige. Damit hatte der Wirt sich über ein gesetzliches Verbot hinweg gesetzt.
Die Strafmaßnahme stößt offenbar auf Zuspruch bei der Bevölkerung, insbesondere in Schulen.
meuselux/ga