In den Seniorenheimen St. Vith und Bütgenbach haben Teile des Personals am Mittwochmorgen für eine Viertelstunde ihre Arbeit niedergelegt. Auslöser für die Aktion war eine neue Dienstanordung, in der geregelt wird, wer bei Krankheit oder Abwesenheit eines Personalmitglieds für Ersatz sorgen soll.
Bislang war es so, dass die Wohnbereichsleiter bei unvorhergesehener Abwesenheit einer Mitarbeiterin für Ersatz sorgen mussten. Das führte oft dazu, dass sie auch an ihren freien Tagen mit der Organisation ihrer Abteilung beschäftigt waren.
Mit der neuen Dienstanordnung ändert sich das. Künftig ist die Mitarbeiterin zuerst selbst dafür verantwortlich, Ersatz zu finden. Falls das nicht möglich ist, beispielsweise bei Krankheit, sollen sich die Kolleginnen darum kümmern, die in dem Moment im Dienst sind.
Die Gewerkschaften ärgert vor allem die Vorgehensweise und dass die Trägergesellschaft die Anordnung ohne vorherige Konzertierung verabschiedet hat. Man habe Alternativvorschläge gemacht: dass die Wohnbereichsleiter ihre Wochenenddienste turnusmäßig verrichten oder dass man immer eine Ersatzequipe einplant.
Die Interkommunale hält aber an der neuen Lösung fest und ist verwundert über die Reaktion der Gewerkschaften. Vor allem da derzeit andere richtungsweisende Entscheidungen anstünden, ohne Stellen abzubauen. Angesichts eines hohen Defizits von über 800.000 Euro sei das schon schwierig genug.