Nachdem der zuständige Senatsausschuss vor wenigen Tagen grünes Licht für diese Reform gab, ist die Abstimmung im Plenum nur noch eine Formsache.
Der Gesetzesentwurf von Gemeinschaftssenator Berni Collas musste nach dem Gutachten des Hohen Justizrates an einigen Stellen noch feinjustiert werden. So ist jetzt die Besetzung der Jury einwandfrei geklärt: Sie wird aus zwei Magistraten und zwei Nicht-Magistraten bestehen.
Als Deutschsprachiger gilt, wer sein Abitur in der DG gemacht hat oder bereits seit fünf Jahren hier lebt oder im Justizbereich arbeitet.
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