Zuvor hatte das Landesverfassungsgericht in Münster die ursprünglich geplante Vorverlegung der Kommunalwahl auf den 7. Juni abgelehnt. Die SPD-Opposition forderte dagegen, die Kommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27. September zusammenzulegen und damit 42 Millionen Euro an Steuergeldern einzusparen. Wolf hielt dagegen, der eigenständige Termin nach den Sommerferien stelle sicher, dass die Kommunalwahl nicht unter die Räder der Bundestagswahl gerate.
lnw/pma