Die Düsseldorfer Landesregierung hatte den eigentlich erst für den Herbst anstehenden Urnengang auf den Tag der Europawahl vorziehen wollen. Dagegen hatten SPD und Grüne geklagt. Die Richter in Münster gaben dieser Klage statt.
lnw/pma
In Nordrhein-Westfalen werden am 7. Juni keine Kommunalwahlen stattfinden. Das Landesverfassungsgericht in Münster hat heute den geplanten Wahltermin aufgehoben.
Die Düsseldorfer Landesregierung hatte den eigentlich erst für den Herbst anstehenden Urnengang auf den Tag der Europawahl vorziehen wollen. Dagegen hatten SPD und Grüne geklagt. Die Richter in Münster gaben dieser Klage statt.
lnw/pma