Zudem stellte die Schwurgerichtskammer die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. Der 28-Jährige hatte seinem 65 Jahre alten Opfer in dessen Wohnung eine Vielzahl von Messerstichen in Gesicht, Hals und Oberbauch zugefügt und den Sterbenden ausgeraubt. Geholfen hatte ihm seine 33 Jahre alte Komplizin. Sie wurde wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt. Der Mörder ist Wiederholungstäter.
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