Aufgeworfen hat die Frage der Rechtsbeistand eines 79 Jahre alten Landwirtes und seines Sohnes. Sie hatten in Fays Wildschweine, die ihre Äcker ruinierten, angelockt und erschossen. Sie sind jetzt des Wilderns angeklagt, bedauern die Untätigkeit der Jäger und berufen sich auf den Notwehrparagrafen. Ihr Anwalt plädiert zudem, die Anti-Wilderer-Brigade, die 2002 von dem damaligen Minister Happart ins Leben gerufen worden war, entbehre jeder gesetzlichen oder dekretalen Grundlage.
Frederik Schunck