Vor dem Strafgericht in Eupen ging es unter anderem um die Frage, ob zur Rettung der Dorfschule Espeler, die im Jahr 2008 nicht die in der DG gültige Mindestnorm von zwölf Schülern erfüllte, durch einen fiktiven Wohnungswechsel getrickst wurde. Da die Schule nur noch elf einheimische Kinder zählte, hatte der Vater eines Kindes, das in der französischen Gemeinschaft wohnt, seinen Wohnsitz von Deiffelt nach Espeler verlegt. Damit war das zwölfte Kind gefunden.
Auf den Vater des Kindes war man zugegangen, weil er als "Die" Lösung angesehen wurde. Er hatte sich nach reiflicher Überlegung im September 2009 einverstanden erklärt, seinen Wohnsitz nach Espeler zu verlegen. Im November zog der Mann jedoch wieder nach Deiffelt. Diesen Tatbestand beschrieb die Eupener Staatsanwaltschaft als fiktiven Wohnsitzwechsel, da nicht die Absicht bestanden habe, dauerhaft in der Gemeinde zu leben. Dem Schöffen und dem Schulleiter wirft sie Mittäterschaft bei der Inszenierung des fiktiven Wohnortwechsels vor. Auch sollen sie in betrügerischer Absicht gehandelt haben, um unter anderem durch die Fälschung der Schülerlisten unberechtigt Subsidien für die Primarschule zu erhalten.
Die Staatsanwaltschaft forderte die Aussetzung der Urteilsverkündung für den Familienvater, jedoch einen Monat Haft auf Bewährung und 3000 Euro Strafe für den Schöffen und den Schulleiter.
Die Deutschsprachige Gemeinschaft, die als Nebenklägerin auftrat, forderte die Zahlung von 41.250 Euro. Diese Summe entspricht dem anfänglichen Jahresgehalt einer Lehrperson im Primarschulwesen. Hier sei bewusst ein Konstrukt entstanden, um Subsidien zu erhalten und um so dem Sinn und Zweck des Dekrets der DG zu entgehen.
Die Strafverteidiger der drei Angeklagten ließen die Vorwürfe nicht gelten und forderten Freisprüche für ihre Mandanten. Sie argumentierten unter anderem mit einem ähnlichen Fall im Jahr 2006 in Lascheid. Dabei sei es nie zur Strafanzeige gekommen. Außerdem habe der Bürgermeister von Burg-Reuland den Wohnsitzwechsel unterzeichnet und damit verantwortet.
Der Anwalt des Schulleiters sagte, sein Mandant habe nichts falsch gemacht, alles habe sich im legalen Rahmen abgespielt und von einem fiktiven Wohnsitz habe er nichts gewusst. Der Anwalt des Vaters erklärte, sein Mandant habe lediglich die gesetzlichen Bestimmungen angewandt und gedacht, wenn im Fall Lascheid kein Problem bestanden habe, so werde es auch in diesem Fall keins geben. Er forderte einen Freispruch und hilfsweise die Aussetzung der Urteilsverkündung.
Das Urteil wird am 2. September verkündet.
Bild: BRF Fernsehen