Im vergangenen Jahr hatte ein Königlicher Erlass verfügt, dass Karnevals- und Prunkwagen unter bestimmten Bedingungen von der technischen Überprüfung befreit seien. Dazu mussten sie aber über eine Bescheinigung der Gemeinde verfügen. Das neue Rundschreiben legt fest, dass sowohl die Start- als auch die Zielgemeinde diese Bescheinigung ausstellen müssen. Die Kommunen sind nicht glücklich über die neue Regelung. Sie erinnern aber daran, dass bislang - auch ohne Rundschreiben - die Sicherheitsbedingungen bereits erfüllt wurden.
mitt./cd/ak