Die zwei Betreiber der Freizeitanlage müssen sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten, nachdem es in den Jahren 2003 und 2006 zu Fällen von Kohlenmonoxid-Vergiftung gekommen war. Das Gericht in Eupen hat den nächsten Termin auf den 4. Mai angesetzt. Dann soll der zweite Betreiber des Karting-Centers persönlich zur Sache befragt werden, weil er heute nicht persönlich erschienen war. Vermutlich sollen im Mai auch die beiden Opfer befragt werden. Das Urteil in der Sache wird nicht vor Juni erwartet.
mitteilung/pma