Der Hauptangeklagte Fahrdienstleiter erhielt vier Jahre Haft, davon zwei auf Bewährung. Das Bezirksgericht in Luxemburg verhängte für drei weitere Angestellte Haftstrafen zwischen 6 und 46 Monaten, teilweise auf Bewähurng.
Die vier CFL-Mitarbeiter waren für schuldig befunden worden, grobe Fehler begangen zu haben, die an der französichen Grenze zum Zusammenstoß von zwei Zügen geführt hatten. Bei dem Unglück hatte es 6 Tote und 16 Verletzte gegeben.
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