So befürwortete Großherzog Henri die Gnadengesuche der Verkehrssünder und sorgte mit dieser Entscheidung dafür, dass sie ihre Fahrerlaubnis zurück erhielten. Gnadengesuche werden in Luxemburg von einer so genannten "Commission de grâce" begutachtet. Letztlich entscheidet aber der Großherzog über die Annahme oder die Ablehnung von Gnadengesuchen.
luwo/ jd