Mehr als jeder zweite Apotheker in Belgien arbeitet bereits mit dem neuen System. In den Apotheken stehen häufig zwei Lesegeräte bereit: eins für die SIS-Karte und eins für den elektronischen Personalausweis.
Die SIS-Karte gibt Auskunft über die Rechte auf Gesundheitsversorgung. Bei jeder Veränderung musste die Krankenkasse die Angaben anpassen. Mit dem elektronischen Personalausweis ist das nicht mehr nötig. Positiv auch: Man muss für den Wechsel nichts unternehmen.
Datenschützer machen sich sorgen, dass Apotheker über den elektronischen Personalausweis auch andere Informationen über den Besitzer sammeln können. Und andere Dienstleister wiederum Informationen, die nur für Krankenkasse und Apotheker bestimmt sind.
Entsorgen sollte man seine SIS-Karte vorläufig nicht. Erst recht nicht die der Minderjährigen die keinen elektronischen Personalausweis haben. Denn wer nicht über die sogenannte KIDS-ID verfügt, braucht weiterhin die SIS-Karte.
Außerdem bedeutet das Ende der SIS-Karte nicht das Ende der Krankenkassenvignetten für die Doktorrechnung.
Bild: BRF Fernsehen