Wenn zwischen der Fahrt und dem Konsum der Drogen eine längere Zeit liegt, wird die fahrlässige Tat nicht unbedingt bestraft. Der Grund: Der Betroffene spürt die Drogennachwirkungen möglicherweise gar nicht mehr. Das Gericht hob damit ein Urteil des Amtsgerichts Neustadt auf, das einen Autofahrer wegen Fahrens unter Drogeneinfluss verurteilt hatte. Der Mann hatte Cannabis konsumiert und bei einer Kontrolle den Grenzwert der zulässigen Menge im Blut überschritten. Allerdings machte der Fahrer geltend, dass der letzte Cannabiskonsum mindestens zwei Tage zurück liege.
swr/ jd