Eine private Forst- und Immobiliengsellschaft hatte dagegen geklagt, dass der Wanderweg durch ihren Wald führt.
swr/ga
Die Gesellschaft 'Eifeltourismus' darf nur noch eingeschränkt für den Eifelsteig werben. Das hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.
Eine private Forst- und Immobiliengsellschaft hatte dagegen geklagt, dass der Wanderweg durch ihren Wald führt.
swr/ga