In Aachen ist der Streit um eine ausschließlich französischsprachige Ortsbezeichnung auf einem Autobahn-Hinweisschild gerichtlich geklärt. Wer am Europaplatz auf die Autobahn 544 nach Lüttich will, muss weiterhin der Ausschilderung nach Liège folgen. Die Bezeichnung wird nicht durch "Lüttich" ersetzt.
Das Aachener Verwaltungsgericht wies heute Morgen die Klage eines Aachener Professors ab, der sich durch die ausschließlich französischsprachige Ortsbezeichnung in seinen Rechten verletzt sah. Die deutsche Sprache, so lautet seine Argumentationslinie, sei eines der höchsten Kulturgüter.
Er sehe sich in seinen subjektiven Rechten als Deutscher verletzt. Amtssprache in Deutschland sei Deutsch. Die Ortsbezeichnung solle doch bitte um die deutsche Schreibweise ergänzt werden, so das Ziel des klagenden Diplom-Ingenieurs.
Die Richter erkannten bereits die Klage als unzulässig. Der Kläger könne nicht mit Erfolg geltend machen, in seinen eigenen Rechten verletzt zu sein.
aachener zeitung/aachener nachrichten/rkr