Der Beamte, der selbst eine Straßenverkehrseinheit leitet, muss auch während zwei Wochen den Führerschein abgeben. Er hatte im Mai 2008 kurz nach Mitternacht einen Unfall veruchsacht und sich erst am darauf folgenden Tag gemeldet.
avlux/meuse/ga
Das Strafgericht von Arlon hat einen Polizisten wegen Fahrerflucht zu einer Geldbuße von 1.100 Euro verurteilt.
Der Beamte, der selbst eine Straßenverkehrseinheit leitet, muss auch während zwei Wochen den Führerschein abgeben. Er hatte im Mai 2008 kurz nach Mitternacht einen Unfall veruchsacht und sich erst am darauf folgenden Tag gemeldet.
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