In dem entsprechenden Bürgermeister-Erlass heißt es, dies gelte sowohl für Fußgänger als auch für Fahrzeuge. Übertretungen werden mit Polizeistrafen geahndet. In der Vergangenheit war es mehrfach vorgekommen, dass Personen den zugefrorenen See betreten oder befahren hatten.
mitteilung/pma