"Eine Aussetzung der Urteilsverkündung" kam für das Gericht nicht in Frage, denn dies könnte zu einer Banalisierung der Straftat beitragen, sagte Richter Charles Heindrichs bei der Urteilsverkündung. Denn es gelte auch, dem Angeklagten sein ungerechtfertigtes Handeln spüren zu lassen. Er habe wissentlich und willentlich geschossen und sei damit das Risiko der Folgen seiner Taten eingegangen, so der Richter, auch wenn nicht die Absicht bestanden habe, jemanden zu verletzen.
So wurde Edgar-Henri Cuepper zu drei Monaten Haft mit Strafaufschub und einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt. Seinem Opfer, das bei den Schüssen verletzt wurde, muss er 750 Euro Schadensersatz zahlen, sowie 440 Euro Prozesskostenentschädigung. Dem belgischen Roten Kreuz muss der Verurteilte unter anderem die Prozesskosten und die Instandsetzung des beschädigten Rolladens zahlen.
Die Taten hatten sich am Valentinstag 2012 ereignet. Durch ständigen Lärm gestört, wie Edgar-Henri Cuepper erklärt, verliert er die Nerven, greift zum Luftgewehr und feuert zwei Schüsse auf einen Rolladen ab. Dabei wird ein Iraker leicht unter dem Auge verletzt. Cuepper erklärt später, dass er die Tat zutiefst bedauert, entschuldigt sich öffentlich und beteuert auch vor Gericht, dass er niemanden verletzten wollte - Verletzungen, die übrigens von Cueppers Anwältin bestritten werden.
Das Gericht betonte in seiner Urteilsbegründung sowohl die ungerechtfertigte Gewaltbereitschaft als auch die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten. Daher gelte es, eine Haft- und Geldstrafe im mittleren Bereich zu verkünden.
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