Die Wallonische Region hat eine Reform der Gemeindeverwaltungen beschlossen. Und die gilt damit auch in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Für den Bürger ändert sich nichts. Wohl aber für den Gemeindesekretär, der in Zukunft Generaldirektor heißen wird. Innerhalb der ostbelgischen Gemeindeverwaltungen hat das für Belustigung gesorgt, doch es gibt auch ernstere Töne.
Der Gemeindesekretär büße Teile seiner Freiheit ein, sagen die Kritiker, während der Gesetzgeber wohl eher an eine Art Narrenfreiheit gedacht hat, die man unterbinden möchte. Nicht wenige Gemeindesekretäre befürchten aber durch das Einbinden und Zusammenrücken eine Politisierung ihres Amtes und damit der ganzen Verwaltung.
Der Bütgenbacher Gemeindesekretär Manfred Gillessen sieht aber mehr Licht als Schatten. Besonders dort, wo diese Zusammenarbeit in der Vergangenheit nicht funktioniert hat, kann die Reform helfen, sagt der Gemeindesekretär.
Zukünftig wird die Arbeit eines Generaldirektors vom Gemeinderat bewertet. Bei mehreren schlechten Bewertungen kann es sogar zu einer Absetzung des Generaldirektors kommen. Ein willkürliches Abservieren eines unliebsamen Generaldirektors befürchtet Manfred Gillessen aber nicht.
Übrigens: Der Gemeindeeinnehmer heißt in Zukunft Finanzdirektor. Seine Rolle als Finanz- und Haushaltsberater bleibt bestehen, sein Aufgabenbereich wird aber erweitert. Er wird der Hüter der gesetzlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Logik ab Beginn der Entscheidungsprozesse.