Der ehemalige Direktor der AS Eupen, Manfred Theissen, muss vor ein Strafgericht. Das hat die Lütticher Anklagekammer am Donnerstag entschieden. Sein Anwalt Ralph Lentz sagte dem BRF, man erwäge eine Kassationsklage, da es Unregelmäßigkeiten bei den Ermittlungen gegeben habe.
Die Ratskammer in Eupen hatte bereits angeordnet, dass einige Aktenstücke aus der Untersuchungsakte zu entfernen seien, da sie Merkmale der Parteilichkeit durch ermittelnde Beamte aufweisen.
Wegen dieser Unregelmäßigkeiten bei den Untersuchungen hatte Theissens Rechtsanwalt eine Aufhebung des Verfahrens gefordert. Die Anklagekammer in Lüttich hat nun anders entschieden.
Sollte es zu einer Kassationsprozedur kommen, muss Theissen bis zur Entscheidung des Kassationshofes nicht vor dem Strafgericht erscheinen.
Theissen soll als Generaldirektor der AS Eupen im Frühjahr 2011 einen Einschreibebrief an den Belgischen Fußballverband rückdatiert haben, um fristgerecht Einspruch gegen die Wertung eines Spieles einzulegen. Dadurch sollten wichtige Punkte für den Verbleib der AS Eupen in der ersten Fußball-Division gesichert werden.
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