Wegen Arbeitsüberlastung hat das Lütticher Strafgericht die Urteilsverkündung im Fall Jean-Marc Bosman vertagt. Der ehemalige Fußballprofi muss sich wegen Nicht-Einhaltung seiner Bewährungsauflagen verantworten.
Jean-Marc Bosman war im Januar 2012 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er hatte im Dezember 2011 seine Lebensgefährtin und deren Tochter im betrunkenen Zustand geschlagen.
Zu den Bewährungsauflagen gehörte eine Psychotherapie, ein Anti-Agressionstraining und den regelmäßigen Nachweis keinen Alkohol mehr zu konsumieren.
Wegen der Nicht-Einhaltung droht ihm jetzt eine Haftstrafe. Das Urteil soll am 29. April gesprochen werden.
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