Am 2. April sind laut Königlichem Erlass die Bußgeldtarife im Straßenverkehr angehoben worden. Dabei handelt sich um eine von der Regierung schon länger geplante Indexanpassung um zehn Prozent, wie die Büros für Verkehrssicherheit der Polizeizonen Eifel und Weser-Göhl mitteilen.
So wurden Verstöße der Kategorie 1 (zum Beispiel Nichtbetätigen der Richtungsanzeiger) von 50 Euro auf 55 Euro angehoben, für die Kategorie 2 (Telefonieren am Steuer, ...) werden nun 110 Euro fällig statt vorher 100 Euro, Kategorie 3 wie die Missachtung eines Ampelrotlichts oder einer durchgehenden weißen Linie schlägt mit 165 Euro zu Buche (anstatt 150 Euro), für die Kategorie 4 sind nun 330 Euro anstatt 300 Euro fällig. Dazu zählt zum Beispiel das Benutzen der Querverbindung auf der Autobahn.
Zudem wurden das Anschnallen und die Benutzung von Rückhaltesystemen in eine höhere Kategorie eingestuft. Schnallt sich ein erwachsener Fahrer oder Mitfahrer sich nicht an, ist ab sofort ein Bußgeld von 110 Euro zu zahlen. Sind die Kinder nicht angeschnallt, haben keine Sitzerhöhung oder werden nicht im erforderlichen Rückhaltesystem befördert, kostet dies jedoch 165 Euro Bußgeld (vorher 50 Euro).
Wird bei einem Atemtest bei einem Fahrer ein Wert zwischen 0,22 und 0,35mg/l Alkohol in der ausgeatmeten Luft festgestellt (zwischen 0,5‰ und 0,8‰), ist neben einem Fahrverbot von drei Stunden ein Bußgeld von 150 Euro zu zahlen.
Geschwindigkeitsverstöße sind von der Erhöhung der Bußgeldtarife nicht betroffen.
mitt/km - Bild: Brian Jackson (istockphoto)