Die Polizeigewerkschaft SLFP hatte der Presse Informationen zugespielt, wonach der Bürgermeister nach einer positiv verlaufenen Alkoholkontrolle beim Gemeindesekretär Nachsicht habe walten lassen. Das Strafgericht von Neufchateau setzte die Urteilsverkündung aus, obwohl die Staatsanwaltschaft sechs Monate Haft auf Bewährung gefordert hatte. Die Gewerkschaft ist dagegen in Berufung gegangen.
avlux/ga