Das Material konnte bei einer Hausdurchsuchung in zwei Zweitwohnungen sicher gestellt werden. Nunmehr ermittelt die Justiz. Das Fangen von wild lebenden Vögeln ist gesetzlich verboten.
avlux/ga
In der Ortschaft Wibrin in der Gemeinde Houffalize hat die Forstverwaltung Geräte für den Vogelfang beschlagnahmt.
Das Material konnte bei einer Hausdurchsuchung in zwei Zweitwohnungen sicher gestellt werden. Nunmehr ermittelt die Justiz. Das Fangen von wild lebenden Vögeln ist gesetzlich verboten.
avlux/ga