Es komme vor, dass für den Erhalt eines Antrags eine Empfangsbestätigung zunächst ausgestellt, später aber wieder zurück gezogen werde. Dann gebe es aber kein amtliches Datum für die gesetzliche Frist zur Bearbeitung der Akte.
Stoffels konfrontierte den zuständigen Minister mit dem Problem und stellte fest, dass zwar die Vorschrift eines Einschreibebriefs für den Antrag aufgehoben, aber noch kein neues Verfahren festgelegt worden sei.
mitt/ga