Sie wurde ausgelöst durch die Weigerung von Großherzog Henri, das neue Gesetz über die Legalisierung der Sterbehilfe zu unterschreiben. Es soll in der kommenden Woche in zweiter Lesung vom Parlament angenommen werden.
Großherzog Henri hatte seine Haltung mit Gewissensgründen gerechtfertigt.
Premierminister Jean-Claude Juncker gab bekannt, dass man sich auf eine Verfassungsänsderung verständigt habe, wonach der Großherzog die Gesetze nicht mehr billigen müsse. Diese Änderung soll im Eilverfahren durchgeführt werden.
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