Die Haltung der Natter ist genehmigungspflichtig. Der Eigner hat keine gültige Erlaubnis für den Besitz des Reptils. Nachbarn hatten die Polizei über die illegale Haltung der Schlange informiert. Nach Behördenangaben ist das Tier ungefährlich. Bis zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens bleibt die Natter in Verwahrung.
Schlange von Privatbesitzer in Stavelot beschlagnahmt
In Stavelot haben die Behörden eine Schlange aus dem Terrarium eines Privatbesitzers entfernt. Die Staatsanwaltschaft Verviers hatte die Sicherstellung veranlasst.