1 Kommentar

  1. : Die CAPITOLISMUS Debatte.
    In wieweit die von Herrn Evers benannte Missachtung der Vorbehalte seitens der damaligen Opposition fundiert genug war/ist um den Objektkauf nicht durchzuführen ist müßig hier zu diskutieren. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang aber die Stellungnahme der PFF in der Stadtratssitzung vom 23.Januar 2012 in der es hießt: Wie schon in der Sitzung des Verwaltungsrats der TILIA in der vergangenen Woche werden wir als PFF-Fraktion auch heute dem Finanzplan 2012-2016 nicht zustimme. Im diesbezüglichen Sitzungsbericht wird ausdrücklich auf die Bedenken hinsichtlich einer Renovierung hingewiesen Zitat: Wir finden, dass bei der doch sehr angespannten Finanzlage der Stadt ein Umbau von über 2,5 Millionen Euro nicht zu rechtfertigen ist, zumal noch nicht alle Kosten enthalten sind für einen Saal, der auch nach dem geplanten Umbau keine optimale und zeitlich rentable Lösung bietet.
    Bedenkenswert ist vielmehr, das praktisch der erste direkte Kauf Akt der AGR-TILIA (alles Vorherige gehört zur Erbmasse) im Jahre 2007 durch den Verwaltungsrat), ohne Rücksicht auf das sogenannte hintere Anfahrtsrechtdurchgeführt wurde und nun auch noch darauf hingewiesen wird, das durch die TILIA als direkter Käufer sich die faktische und rechtliche Situation geändert habe. Glückwunsch, somit wäre ja die alte Mehrheit zuerst mal juristisch aus dem Schneider.
    Der damalige AGR-TILIA Verwaltungsrat muss sich aber bitte den Vorwurf gefallen lassen, eine moralisch bedenkliche, an Weitsicht fehlende und unter dem Aspekt eines - nennen wir es - eingerechneten Verwirklichkeitsrisiko, höchst spekulativ auslegbare Investition aus Steuereinnahmen durchgezogen zu haben. Der unterstrichene Satz , welcher den Verzicht des Zufahrtrechtes verdeutlichen und zur juristischen Entlastung der Angesprochenen beitragen soll, erklärt nicht, warum ein durch überwiegend durch Stadtrat Mitglieder besetzter Aufsichtsrat der TILIA sich über einen aus Sicherheit technischen wichtigen Aspekt wie das hintere Zufahrtsrecht hinwegstielt, wohlwissend das ein Umbau zwecks Durchführung von weiteren Großveranstaltungen damit sich praktisch von selbst ausschließt.
    Wie wollen Sie, sehr geehrte Aufsichtsratsmitglieder, den Bürgern gewissenhaft vermitteln, das die angedrohten „Schläge“ seitens der Vereine, Sie zu diesem Kauf praktisch gezwungen haben und der christliche Grundsatz von Glaube und Hoffnung schon eine Einigung im Anfahrtsrecht herbeiführen würde? Welcher finanzielle Rahmen oder anderweitige Zusagen müssen hier aufgebrochen werden zum Erlangen dieses Rechts? Trifft die mit der DG unter dem Begriff Kulturmeile Nord laufende finanzielle Beteiligung von 75% auch zu wenn durch das Fehlen des Anfahrt Rechts ein Großveranstaltungsrahmem nicht zulässt? Sie sehen, es gibt weitere „lästige“ Fragen. Kommt auch hier wieder der Begriff von der „genommen“ und „gewonnen“ Zeit zum Tragen?