Gestern hat der Großherzog seine Entscheidung den Fraktions-Vorsitzenden im Parlament mitgeteilt. Für seine Haltung hatte er "Gewissensgründe" angeführt. Das Parlament soll über das Euthanasie-Gesetz in 2. Lesung noch vor Weihnachten abstimmen. In erster Lesung hatten die Abgeordneten sich für das Vorhaben ausgesprochen. Ohne die Unterschrift des Großherzogs kann das Gesetz aber nicht in Kraft treten. Nun droht eine institutionelle Krise - ähnlich der, als König Baudouin sich seinerzeit geweigert hatte, der Legalisierung der Abtreibung zuzustimmen.
dpa/mh