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Provinz Luxemburg: Notrettungsdienste wollen sich besser absprechen

21.03.201316:21
Krankenwagen an Unfallort (Illustrationsbild: Bruno Fahy/Belga)
Krankenwagen an Unfallort (Illustrationsbild: Bruno Fahy/Belga)

In der Provinz Luxemburg sorgt seit Wochen ein Fall von verweigerter Hilfeleistung für Aufsehen: Vor genau einem Monat war nach einem Verkehrsunfall ein Schwerverletzter von gleich drei Krankenhäusern abgewiesen worden. Das soll nie wieder vorkommen.

Am 21. Februar wird der Rettungsdienst von Bra-sur-Lienne zu einem schweren Unfall gerufen. Wegen schlechten Wetters kann der Rettungshubschrauber nicht fliegen, stattdessen eilt eine Ambulanz des CMH (Centre Médical Héliporté) zum Unfallort. Zwei Schwerverletzte werden geborgen, einer von beiden wird vom dortigen Notarztdienst umgehend zur Notaufnahme nach Bastogne gebracht.

Dorthin will auch der Rettungsdienst aus Bra mit dem zweiten Verletzten, aber die Aufnahme wird verweigert. Begründung: Die Notaufnahme sei schon mit dem ersten Patienten beschäftigt und könne sich nicht um einen weiteren kümmern. Daraufhin fragt der Rettungsdienst in Libramont an, aber auch da wird dem schwerverletzten Patienten telefonisch die Aufnahme verweigert.

Wie sich später herausstellt, ging man dort offenbar davon aus, dass der Verletzte mit dem Rettungshubschrauber transportiert werde. Weil aber der Landeplatz aufgrund von Arbeiten etwas weiter weg verlegt werden musste, hielt der dort diensthabende Notarzt einen zweifachen Transport  (vom Hubschrauber in die Ambulanz und von der Ambulanz zur Notaufnahme) für zu riskant - dabei beruhte alles offenbar auf einem Missverständnis. Zu allem Überfluss hieß es auch in der Notaufnahme in Marche "Tut uns leid, aber wir sind ausgelastet", und der Schwerverletzte musste ins Krankenhaus von Arlon transportiert werden.

Eine unglaubliche Geschichte. Der Rettungsdienst von Bra-sur-Lienne hat es nicht versäumt, die zuständigen Stellen auf diese Vorkommnisse hinzuweisen - zumal es schon ähnliche Fälle gegeben habe, wenn auch nicht von dieser Tragweite. Das Gesetz schreibt vor, dass Patienten, deren Zustand noch nicht stabilisiert werden konnte, im nächstgelegenen Krankenhaus aufgenommen werden müssen. Allerdings gelten Ausnahmbestimmungen für kleinere Krankenhäuser.

Zuständig für die Gesundheitsversorgung in der Provinz Luxemburg ist der Zweckverband "Vivalia". Ihm unterstehen auch die genannten Krankenhäuser. Im Zuge der Ursachenforschung ist man bei "Vivalia" zu dem Ergebnis gekommen, dass die Entscheidung, den schwerverletzten Patienten ans Krankenhaus in Arlon zu verweisen, schlüssig gewesen sei. Allerdings räumt "Vivalia" ein, dass es offensichtlich mit der Kommunikation nicht geklappt habe.

Hinter vorgehaltener Hand heißt es, dass möglicherweise persönliche Differenzen dazu geführt haben könnten. Offiziell schätzt der Zweckverband die Unterstützung durch den Rettungsdienst von Bra-sur-Lienne. Als Konsequenz aus den beschriebenen Vorkommnissen wird nun eine Arbeitsgruppe zwischen den Rettungsdiensten eingesetzt. Sie sollen sich künftig besser absprechen und ein gemeinsamen Einsatzprotokoll erarbeiten. Im Interesse aller - in erster Linie der Patienten.

Illustrationsbild: Bruno Fahy (belga)

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