Wer künftig die luxemburgische Staatsbürgerschaft beantragen möchte, muss zwar weiterhin die Landessprache beherrschen, aber nicht mehr wie bisher während sieben Jahren ununterbrochen im Großherzogtum leben. Dies sieht der Gesetzentwurf zur Reform des Staatsbürgerschaftsrechts vor, der vom Ministerrat gebilligt wurde.
Demnach soll die Aufenthaltsdauer an die Sprachklausel gekoppelt werden. Prinzipiell wird die Zeitspanne von sieben auf fünf Jahre abgesenkt, unter bestimmten Bedingungen sinkt die Frist auf drei Jahre, sie könnte gegebenenfalls sogar ganz entfallen.
Im Gegenzug werden keine Sprachanforderungen an jene Einwanderer gestellt, die seit 20 Jahren im Großherzogtum leben.
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