Die Beihilfe beträgt 20 %, wenn ein Landwirt ausschließlich als Privatperson für den Eigenbedarf investiert. Dafür gilt eine Obergrenze von 3.500 Euro. Wird hingegen ausschließlich für den beruflichen Bedarf investiert, so gewährt die Region 50 % Beihilfe bei einer Obergrenze von 25.000 Euro. Möglich sind auch gemischte Lösungen.
Das teilte der SP-Regionalabgeordnete Edmund Stoffels mit, nachdem er in einer parlamentarischen Anfrage um Klarheit gebeten hatte.
mitteilung/ga