Die deutschen und belgischen Behörden haben sich darauf geeinigt, dass Zwangssoldaten und Zwangsarbeiter oder andere Personen, denen Belgien den Status "nationaler Anerkennung" gewährt hat, auf ihre Kriegsrenten in Deutschland keine Steuer zahlen müssen. Diese Einigung betraf zuvor bereits Deportierte und politische Gefangene.
Wie Gemeinschaftssenator Siquet dem BRF sagte, ist dieses Abkommen ein großer Teilerfolg. Gleichzeitig betont Siquet, dass dieses Abkommen noch rechtlich bestätigt werden muss. Deshalb habe das für diese Fragen zuständige Finanzamt Neubrandenburg auch noch nicht die nötigen Informationen. Auch seien andere Punkte, wie die individuelle Besteuerung, die in Deutschland vorgenommen werde und die es in Belgien nicht gebe, noch offen.
Die bestehenden Listen der Statutträger dienten lediglich Neubrandenburg als Beleg des Instituts der Kriegsinvaliden, dass die Betroffenen Träger eines Statuts sind. Er kündigt an, die Angelegenheit weiter im Blick zu behalten.
mitteilung/fs