Wie Frau Prokurator des Königs Andrea Tilgenkamp dem BRF erklärte, ging die Staatsanwaltschaft bei ihrem Strafantrag davon aus, dass die beiden Schüsse auf einen Rollladen des Asylbewerberheims aus einem Luftgewehr im Affekt geschahen, ohne rassistischen Hintergrund.
Wichtig sei auch, dass das Opfer durch Splitter des Rollladens verletzt worden sei und nicht durch die Kugeln. In einem solchen Fall wäre der untere Strafrahmen nicht möglich.
Dieser Strafrahmen sieht Arbeitsstrafen von 50 Stunden an aufwärts vor. Solchen Alternativstrafen muss ein Angeklagter allerdings zustimmen. Tut er das nicht, ist eine Haftstrafe fällig, die bei Arbeitsunfähigkeit des Opfers bis zu zwei Jahren verhängt werden kann und in jedem Fall, auch bei Bewährung, in das Strafregister eingetragen wird.
Zu einer durch den Angeklagten vorgeschlagenen Entschädigungszahlung ist es bisher nicht gekommen, da das Opfer, ein irakischer Asylbewerber, neue Forderungen erhoben hat.
Das Urteil soll am 22. April verkündet werden.
mitt/fs - Archivbild: BRF Fernsehen