Die Ratskammer von Verviers hat gestern den Haftbefehl um einen Monat verlängert. Das Kind der Frau war am 11. November ins Krankenhaus von Chênée gebracht worden. Sein Körper wies zahlreiche Blutergüsse auf. Das Klinikpersonal informierte die Polizei, die die Frau festnahm. Sie hat die Misshandlungen gestanden, gegen die Verlängerung des Haftbefehls jedoch Einspruch eingelegt. Die Anklagekammer von Lüttich muss innerhalb von 14 Tagen über den Einspruch entscheiden.
le jour / sh