Nach über dreißig Jahren ist der Fall Lolita Brieger endgültig abgeschlossen. Nach dem Freispruch des Bauern aus der Eifel hat der Bundesgerichtshof die Revision der Nebenklage verworfen. Zuvor hatte bereits die Staatsanwaltschaft ihre Revision gegen das Urteil aus dem Juni vergangenen Jahres zurückgenommen. Nach der BGH-Entscheidung ist das Urteil nun rechtskräftig, wie das Trierer Landgericht am Freitag mitteilte.
Die 18-jährige, schwangere Lolita Brieger war 1982 getötet und auf einer Müllkippe im nordrhein-westfälischen Frauenkron verscharrt worden. Erst 2011 war die Leiche nach dem Hinweis eines Zeugen entdeckt worden. Das Landgericht hatte die Tat des mittlerweile 51 Jahre alten Landwirts an seiner Ex-Freundin als Totschlag gewertet. Weil Totschlag nach 20 Jahren verjährt, konnte der Mann nicht verurteilt werden.
Laut der Urteilsbegründung des Landgerichts spielten Beziehungsprobleme eine wichtige Rolle bei der Tat. Der Vater habe den Bauern damals gedrängt, sich von der schwangeren Freundin zu trennen. Diese habe das abgelehnt. Laut Staatsanwaltschaft ging es um den vermeintlich unangemessenen sozialen Status des späteren Opfers und ihre Weigerung, das gemeinsame Kind abzutreiben. Die Ermittlungen ergaben, dass der Täter seine frühere Freundin in einem Schuppen nahe dem Hof seiner Eltern getötet hatte.
Allerdings konnte nicht mit letzter Sicherheit bestimmt werden, ob er bei der Tat eine Drahtschlinge benutzte und die junge Frau damit hinterrücks erdrosselte. Damit wäre das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt gewesen - Mord verjährt im Gegensatz zu Totschlag nicht. Ein Zeuge, der dem Bauern bei der Beseitigung der Leiche geholfen haben will, führte die Polizei 2011 zum Fundort auf der Müllkippe.
dpa/vk