Der Lütticher Appellationshof hat Romain Hissel zu zwei Haftstrafen verurteilt. Für den versuchten Mord an seinem Vater im April 2009 wurde er zu fünf Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Zwei Jahre Haft auf Bewährung erhielt er für die beiden Carjackings im Juni 2011.
Nach Ansicht des Gerichts sei er zum Zeitpunkt der Taten nicht psychisch gestört gewesen. Das bedeutet, dass Romain Hissel weder interniert wird noch ins Gefängnis muss. Während der Dauer seiner Bewährung muss er sich jedoch strengen Auflagen unterwerfen.
belga/vk